EEG-Vergütung

Hier erfahren Sie alles rund um das Thema EEG-Vergütungen


Anlagen mit voller bzw. überschüssiger Netzeinspeisung, Direktvermarktung


Die wegweisende Regelung im neuen § 2 Satz 1 EEG 2023


„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“


Ganz neu: Änderungen des BauGB sind für 2023 zu erwarten


Anlagen mit voller bzw. überschüssiger Netzeinspeisung


Für Strom aus Agriphotovoltaik-Anlagen („besondere Solaranlagen“) werden zunächst 7,0 ct / kWh vergütet. Allerdings wird wegen der höheren Stromgestehungskosten ein Aufschlag gewährt:


  • Im Jahr 2023 1,2 ct / kWh (also insgesamt 8,2 ct / kWh)


  • Im Jahr 2024 1,0 ct / kWh


  • Im Jahr 2025 0,7 ct / kWh


  • Ab dem Jahr 2026 - 2028 0,5 ct / kWh


PV-Anlagen auf Moorböden sollen eine Vergütung von 0,5 ct/kWh erhalten.


Die Gebiete für Agri-PV-Anlagen sind auf den größten Teil der landwirtschaftlichen Flächen erweitert worden und im Sinne des EEG förderfähig, wie landwirtschaftlich gebrauchte Acker- und Grünlandflächen, jedoch mit Auflagen. (u.a. keine Natura 2000 Gebiete). Demnach sind geförderte Anlagen auch abseits von Schienenwegen, Autobahnen oder benachteiligten Gebieten möglich.


Die Agrar-Photovoltaik wird nun erstmals im EEG regulär ausgewiesen, und somit aus dem Nischenmarkt herausgehoben.


Landwirte erhalten für die Agri-PV Fläche weiterhin die EU-Flächenbeihilfe.


Neue Vorgaben beim GAP mit ihrer GAPDZV Flächenprämien-Regelung 2023


AgriPV-Anlagen, bei denen sich die landwirtschaftliche Nutzfläche um maximal 15 % reduziert, erhalten weiterhin 85 % der Zahlungen. Der Gesetzgeber besteht auch künftig auf die DIN SPEC 91434 Normung, erfahren sie mehr unter dem Reiter "Baurecht".

Klassische PV-FFA sind bisher als "Sondergebiet" und somit als Industriefläche deklariert worden. Durch die Möglichkeit der Bearbeitung unter Einsatz landwirtschaftlicher Methoden und Maschinen kann der Ackerstatus erhalten bleiben.


EEG 2023 Dachflächenanlagen: Förderung der Photovoltaik-Stromeinspeisung für den Zeitraum Januar 2023 bis Januar 2024 LfL:

EEG 2023 Dachflächen
Äpfel, Akzeptanz, Anlagendesign, aufgeständerte Unterkonstruktion, Bewirtschaf-tung, Direktvermarktung, doppelte Landnutzung, Dürreschäden, Eigenstromver-brauch, Energiewende, Ertragsprognose, Flächendruck, Flächeneffizienz, Folienüber-dachung, Frostschäden, Genehmigungsprozesse, Hagelschäden, Hagelschutznetze, intensive Ackerkulturen, Klimawandel, Landschaftsästhetik, Landschaftsattraktivität, Landschaftsschutz, landwirtschaftliche Hauptnutzung, Lichtverfügbarkeit, Marktfähig-keit, Naturschutz, Fotosynthese, Pilotanlagen, privilegierte Vorhaben, ressourceneffi-ziente Landnutzung, Semitransparent, Sonnenbrand, Starkregen, Strombörse, Syner-getische Integration, Tracker, Wassermanagement, Wasserverfügbarkeit, zusätzliche Solarstromproduktion, zusätzliches Einkommen, EEG-Förderung, Ertragssteigerungen, Beeren, Wein, Gemüse, Modulbreite, Bilanzkreis, Ackerkulturen, Gesamtproduktivität, anzulegender Wert, dienende Funktion, Netzbetreiber, Ernteausfälle, zusätzliche Ein-kommensquelle, Reihenabstand, gartenbauliche, Kulturen, Sonderkulturen, lichte Hö-he, überragendes öffentliches, Interesse, Rammung, Erzeugungsprognose, Über-schusseinspeisung, Marktpreis, Neigungswinkel, Wechselrichter, Fernsteuerbarkeit, Bodenversiegelung, fixe Einspeisevergütung, Marktprämie, Flächendruck, PV, Photo-voltaik, Solar, PV-Anlage, Photovoltaik-Anlage, Photovoltaik Anlage, AgriPV, AgriPV, Agrar-PV, Agrar-PV, Agrar-Photovoltaik, Agrar Photovoltaik, Module, Unterkonstrukti-on, Landwirtschaft, Land, grün, Bauern, Obstanbau, Obst, Energie, erneuerbare Ener-gie, PV, Carports, Tracker, geführt, statisch, Deutschland, PV-Firma, PV Firma, Agrar, Pflanzenkultur, Himbeere, Wein, Obst, Apfel

Achtung: Ab einer installierten Leistung von 100kW sieht das EEG eine Pflicht zur Direktvermarktung vor.

Drei Bestandteile der Direktvermarktung: Marktpreis, Marktprämie und Verwaltungsgebühr


  • Der Direktvermarkter zahlt Ihnen jeden Monat den Marktpreis (= durchschnittlicher Preis, der für PV-Strom an der Börse erzielt wird).


  • Hinzu kommt die Marktprämie, die der Netzbetreiber an Sie auszahlt. Marktpreis und Marktprämie ergeben zusammen die Höhe des anzulegenden Wertes.


  • Für die Dienstleistung des Direktvermarkters fällt eine Vermarktungsgebühr an.



Anlagen mit reiner Direktvermarktung (nach EEG 2023)


  • EPEX SPOT (European Power Exchange): Preis je Kilowattstunde für den kurzfristigen Bezug bei 55 ct / kWh - ohne Steuern, Abgaben und Gewinnspannen der Versorger. (Stand August 2022)


  • Bei der reinen Direktvermarktung sind in den nächsten drei Jahren Vergütungen in Höhe von 15 bis 19 ct / kWh zu erwarten.


  • Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von der Direktvermarktung zurück zur EEG-Förderung immer erfolgen.


Ab dem 1. Januar 2023 gilt die neue EU-Gap-Novelle für Agrarsubventionen. Demnach erhalten Agronome auch eine Förderung, wenn 15 Prozent ihrer Fläche für Solarenergie genutzt wird. Bislang gelten Solarmodule als Gewerbe, die Landwirte verlieren bei Errichtung Subventionen für ihre Äcker.



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